Wir empfehlen jedoch den Bedarfsausweis. Dieser ist bereits seit dem 01.10.08
Vorschrift bei Häusern mit weniger als 5 Wohnungen und Bauantrag vor dem 01.11.77.
Der Bedarfsausweis beinhaltet Verbesserungsvorschläge und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der vorgeschlagenen Modernisierungsmaßnahmen. Die Ergebnisse des bedarfsorientierten Energieausweises sind aussagekräftiger, da nur die Eigenschaften des Hauses in die Berechnung einfließen und nicht die Gewohnheiten der Nutzer
Wir erstellen bereits seit einigen Jahren Berechnungen nach der Energieeinsparungsverordnung und Energieausweise für von uns errichtete Gebäude, aber auch für fremd erstellte Häuser.
Seit 2007 sind wir bei der DENA als Energieberater eingetragen.
Sie benötigen einen Energieausweis für Nichtwohngebäude bei Verkauf, Vermietung
oder Verpachtung sowie für den Neubau eines gewerblichen Gebäudes ab 01.07.2009.
Diese Berechnung ist jedoch wesentlich umfangreicher als bei Wohngebäuden, so dass Preise nur für jedes einzelne Objekt genannt werden können.